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Bezogener Beitrag:
Re: Mietvertragserrichtungsgebühren verweigern! (319x) von "" am 15.05.24, 01:35, #75
Gut gemeinte Tipps die aber in der Realität nicht funktionieren:

a) Das wird den Vermieter/Hausverwalter wenig interessieren. Er hebt ja diese illegale Vertragserrichtungsgebühr ein um seine eigenen Kosten zu minimieren bzw. sich ein Körberlgeld dazu zu verdienen.

b) Das funktioniert noch weniger, den der Vermieter/Hausverwalter wird ganz bestimmt kein Geld ausgeben um die Anwaltskosten des Mieters zu begleichen.

c) Darauf wird der Vermieter/Hausverwalter nicht eingehen, denn dann würde der Vertrag ihn bei vielen Punkte nicht begünstigen und Körberlgeld gibts auch keins.

d) Das kann man machen. Führt aber genau wie bei den Versuchen a-c meistens dazu, dass man als potentieller Mieter ausscheidet. Der Vermieter/Hausverwalter nimmt dann einfach den nächsten Interessenten der bereit ist die Vertragserrichtungsgebühren zu zahlen.

Das mit dem zurückfordern ist auch so eine Sache: Oftmals werden diese Gebühren nicht vom Hausverwalter sondern von einem Makler erhoben (natürlich sind Hausverwalter und Makler die selbe natürliche Person). Damit kann man von der Hausverwaltung kein Geld zurück forden weil sie es offiziel garnicht eingehoben hat.

Ansonst sollte man diese illegale Gebühr zahlen (wenn man die Wohnung unbedingt will) und sie später zurückfordern. Wird die Gebühr nicht von der Hausverwaltung eingehoben sondern von z.b. einem Makler sollte man ablehnen oder einfach zahlen (je nach höhe der Kosten).
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