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Forum Eintrag #74 | zum Thread

Re: Mietvertragserrichtungsgebühren verweigern!
Forum Recht / Mietrecht




Re: Mietvertragserrichtungsgebühren verweigern! (333x) von "Corleone" am 15.05.24, 01:42, #74
Bitte glaubt dem Vorredner nicht alles. Es gibt im Internet einige Pseudo-Juristen, leider hilft einem das im echten Leben kaum weiter, außer das man vor Gericht verliert :-) Wenn ihr so reagiert wie mein Vorredner beschrieben, bekommt ihr die Wohnung erst gar nicht :-)

Bitte versetzt euch in die Lage des Vermieters, er vertraut euch sein Eigentum an. Da ist klar, dass das zwingend mit Auflagen verbunden ist. Überlegt mal wenn ihr euer Auto einem Fremden über 2 Jahre entgeltlich borgen würdet :-)
Glücklicherweise haben wir ein sehr Mieterfreundliches Gesetzbuch, worin Mieter nicht benachteiligt werden dürfen.
Sprich dieser 3 - 10 Seiten lange juristische Text ist eigentlich sehr wichtig, aber für manche scheinbar doch zu lang.
Das heißt, dass im Mietvertrag nicht nur die Interessen des Vermieters geregelt sind.

Wenn ihr jetzt wie mein Vorredner in der Praxis reagiert hättet, würdet ihr dem Vermieter einen Blödsinn erzählen und eine Wohnung gäbe es für euch auch nicht, da wenige Vermieter Pseudo-Juristen als Mieter wollen. Im echten Leben kommt man als Besserwisser, der keine Ahnung von nichts hat ja auch nicht so gut bei anderen Menschen an :-)

Die Bearbeitungsgebühr ist gerechtfertigt - damit sie nicht einseitig benachteiligend ist, kann man dem Vermieter sagen, dass dieser für die Hälfte aufkommen soll.
Da wird sich ein normaler Vermieter nicht querstellen.

Falls ihr glaubt, dass das mit dem Vollanwendungsbereich des MRG's immer gegeben ist, habt ihr euch ordentlich getäuscht. Bitte konsultiert Anwalt und glaubt nicht alles, was jeder Kasperl ins Forum schreiben kann, schadet euch nur selbst :-)




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