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1 Wohnung 2 Makler
Forum Recht / Immobilien / Makler





1 Wohnung 2 Makler von "kuhn52" (4071x) am 21.03.11, 19:40, #47
Ich habe eine Wohnung im Internet gefunden mit unterschiedlichen Daten

Hier ergaben sich – was die Wohnung betrifft - Unterschiede in

1. Dem Makler
2. Scout-ID
3. der Headline
4. in der Etage
5. in der Nutzfläche

Mit beiden Maklern nahm ich Kontakt über das Internet auf und bat um einen Besichtigungstermin.

Die 1. Besichtigung hatte ich mit Frau P. am 01.03.2011. Ich gab ein Gebot von 63.000.-- € ab, was mit der Provision 65.998,80 € gekostet hätte. Die 2. Besichtigung mit Herrn F: war am 2.3.2011. Auch ihm gab ich mein Gebot von 63.000.-- € ab. Was mit der Provision 66.748,50 € gekostet hätte. Herr F. lag also mit 749,70 € höher im Angebot. Wir gaben uns alle eine Bedenkzeit und ich sollte die Entscheidung telefonisch von beiden Maklern erfahren, was auch am 03.03.2011 geschah. Frau P. telefonierte mit mir, dass die Verkäufer das Objekt für 65.000.-- € verkaufen würden, und sich an dem Preis nichts ändern würde. Das wäre ein Preis mit Provision von 68.094,00 € gewesen. Herr F. rief mich auch am 03.03.2011 an und teilte mir den gleichen Preis des Verkäufers mit. Sagte mir aber auch, dass er mir mit seiner Provision entgegenkomme, damit ich näher an meiner Vorstellung von den 63.000.-- € komme. Er bot mir eine Provision von 2.100.-- € an, was dann einer Gesamtsumme von 67.100,00 € entsprach, 994,00 € unter dem Angebot von Frau P. Ich sagte ihm, dass ich mit dieser Lösung einverstanden bin, und gab ihm die Kontaktdaten meines Notars. Er kümmerte sich dann um den Entwurf des Vertrages, mit dem wir uns dann nochmals in der Wohnung der Verkäufer trafen und die Verkäufer und auch ich haben diesem zugestimmt. Ein Notartermin wurde danach festgesetzt. Für mich stand nun fest, dass der Verkauf über Herrn F. erfolgt und, dass dieser rechtskräftig ist, zumal ich von Frau P. 11 Tage nichts hörte. Erst einen Tag nach der Einigung mit dem Verkäufer und dem Makler Herrn F. rief mich Frau P. an und sagte mir, dass sie mit dem Verkäufer telefoniert habe, dieser aber bei seinem Preis bleibe, dass sie mir aber eventuell dem Angebot des Herrn F. näher kommen könnte, und wollte die ausgemachte Provision wissen, die ich aber nicht nannte. Ich fand das nicht angebracht, zumal ich das mit einer Ausschreibung verglich, wo ein Anbieter auch nicht nach Preisen der Konkurrenz fragen kann. Für mich stand auch fest, dass ich jetzt nicht mehr moralisch und gesetzlich - nach der Einigung mit dem Verkäufer und Herrn F. – von der getroffenen Vereinbarung zurücktreten kann. Ein konkretes Angebot machte Frau P. mir nicht. Am nächsten Tag hatte ich einen Anruf von Frau P. auf meinem AB, in dem sie mir mitteilte, dass es für mich unkomfortabel wäre mit Herrn F. den Vertrag abzuschließen und mir auch mitteilte, dass ich dann trotzdem mit einer Provision an sie rechnen muss. Es wäre ratsam für mich, sie zurückzurufen. Einen Tag später hatte ich wieder einen ähnlichen Anruf auf meinem AB. Wieder, dass es für mich ratsam wäre anzurufen. Für mich persönlich bedeuten solche Worte wie unkomfortabel für mich und „es wäre ratsam für Sie“ eine gewisse Bedrohung/Erpressung, welcher ich dann nicht nachgehe.

Ergänzend muss noch gesagt werden, dass ich am 3.3.2011 nach den Besichtigungen beiden Maklern gemailt habe, dass ich bei den angebotenen Objekten (Scout-ID: A und Scout-ID: B) der Meinung war, dass es sich um zwei verschiedene Objekte handelte. Frau P. antwortetet mir darauf, dass es heute durchaus üblich sei, dass eine Immobilie mehrfach im Immoscout auftaucht, wenn Eigentümer den Verkauf über mehrere Makler laufen lassen - Alleinaufträge sind heute eher selten.

Ich bin mir sicher, dass ich in allen Punkten richtig gehandelt habe, indem ich über den Makler Herrn F. den Abschluss getätigt habe. Ebenso sicher bin ich mir, dass die Maklerin P. keinen Anspruch auf irgendeine Endschädigung hat, den Sie aber geltend macht. Frau P schrieb mir ein Mail, dass, nach Rücksprache mit der Geschäftsführung die Sachlage rechtlich gesehen wie folgt aussehe: Da ich mit ihr die Besichtigung VOR Hr. F. durchgeführt habe und wir in diesem Termin bereits die konkreten Preisverhandlungen begonnen haben, ist sie nach Kaufabschluss berechtigt, die angegebene Maklerprovision zu erheben – unabhängig davon, wie oft ein Objekt im Immobilien Scout auftaucht oder ob Sie im Anschluss weitere Besichtigungen durchführen.

Meine Frage. Hat Frau P. recht, dass ich nicht mit Herrn F. den Vertrag abschließen durfte und sie Anspruch auf eine weitere Provision hat?



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