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Bezogener Beitrag:
Mietvertragserrichtungsgebühren verweigern! (27309x) von "Mieter" am 13.05.24, 22:48, #33
Jeder, der schon mal eine Wohnung gemietet hat, muss sich den Mietvertrag peinlich genau durchlesen. 3-10 Seiten langer, juristischer Text.

Erstellt werden diese Mietverträge fast ausnahmslos von der Vermieterseite, entweder vom Vermieter / Rechtsanwalt / Makler / Immobilienverwaltung. Meist handelt es sich um bereits erstellte, Miet-Vertragsformulare, welche mit einigen Handgriffen vom Vermieter an das aktuelle Objekt adaptiert werden können.

Als Mieter ist muss man ebenfalls meist eine kostenpflichtige Rechtsberatung hinzuziehen, um beim Mietvertrag nicht in eine Falle zu tappen. Für den Otto-Normalverbraucher ist ein Rechtsbeistand unbedingt zu empfehlen, weil sorglos unterschriebene Mieterverträg sich sehr nachteilig auf den Mieter auswirken können.

Abgesehen, dass die Vergebührung des Mietvertrages beim Finanzamt vom Mieter zu begleichen ist, stellt die Vermieterseite oft auch noch sogenannte "Vertragserstellungsgebühren" dem Mieter in Rechnung. Teilweise in der Höhe bis zu einer Monatsmiete.

Als Mieter stellt man sich die Frage, warum man nun neben der Vergebührung des Mietvertrages und den eigenen Rechtsberatungskosten nun auch die Vertragserstellungsgebühren der Vermieterseite bezahlen soll? Noch dazu, wenn der Mietervertrag eigentlich nur die Interessen des Vermieters im Vertrag festhält.

Gute Frage! Warum soll man als Mieter die eigene Rechtsberatung PLUS Vertragserstellungsgebühren der gegnerischen Partei bezahlen?

Tja, mir fällt wirklich kein Grund, warum der Mieter die Miet-Vertragserstellungsgebühren bezahlen soll, wenn der Mietvertrag im Auftrag der Vermieterseite erstellt wurde?

Mein Tipp, falls Vertragserstellungsgebühren verlangt werden sollten:

a) Berufe dich darauf, dass der Mietervertrag im Interesse der Vermieterseite erstellt wurde, und dass dir ja ebenfalls Kosten für die Rechtsberatung zur Überprüftung des Vertrages entstanden sind.

b) Wenn die Vermieterseite auf Vertragserrichtungskosten besteht, verlange im Gegenzug, dass dir die eigenen Rechtsberatungskosten bzgl. dem vorgelegten Vertrag, von der Vermieterseite ersetzt werden. Das ist nur recht und fair.

c) Besorge dir auf eigene Kosten einen Mietvertrag für dieses Objekt und lege diesen Vertrag der Vermieterseite zur Unterschrift vor. Dann braucht die Vermieterseite erst gar keinen Vertrag erstellen und es können keine Vertragserstellungsgebühren anfallen! (Formulare für Mietverträge gibts überall im Internet)

d) Lehne die Vertragserrichtungsgebühr ab, falls du diese für nicht gerechtfertigt haltest - das ist dein gutes Recht.

Nachtrag: Laut help.gv.at sind diese Gebühren auch illegal! hier ein Zitat aus help.gv.at

Mietvertragserrichtungskosten (Bearbeitungshonorar)

Solche Beträge werden manchmal bei Abschluss des Mietvertrags für den dadurch entstandenen Aufwand von der Vermieterin/dem Vermieter oder der Hausverwaltung verlangt. Es gibt dafür aber keine gesetzliche Grundlage.
Achtung:

Nach mehreren Erkenntnissen des Obersten Gerichtshofs sind solche Forderungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) verboten und ungültig, da diese Kosten zur ordentlichen Verwaltung eines Hauses gehören und von der Mieterin/dem Mieter durch die Zahlung der Betriebskosten abgegolten werden.
TIPP
Wenn solche Beträge verlangt wurden, können sie wie verbotene Ablösen zurückgefordert werden! Dies gilt nur im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Für genaue Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Wohnungsberatungsstelle.



Also, keine Vertragserrichtungsgebühren bezahlen, und falls man solche bezahlt hat, fordere den Vermieter auf diese zurückzubezahlen!
Meine Antwort:
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