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Mietvertragserrichtungsgebühren verweigern!
Forum Recht / Mietrecht





Mietvertragserrichtungsgebühren verweigern! von "Mieter" (27266x) am 25.10.10, 11:18, #33
Jeder, der schon mal eine Wohnung gemietet hat, muss sich den Mietvertrag peinlich genau durchlesen. 3-10 Seiten langer, juristischer Text.

Erstellt werden diese Mietverträge fast ausnahmslos von der Vermieterseite, entweder vom Vermieter / Rechtsanwalt / Makler / Immobilienverwaltung. Meist handelt es sich um bereits erstellte, Miet-Vertragsformulare, welche mit einigen Handgriffen vom Vermieter an das aktuelle Objekt adaptiert werden können.

Als Mieter ist muss man ebenfalls meist eine kostenpflichtige Rechtsberatung hinzuziehen, um beim Mietvertrag nicht in eine Falle zu tappen. Für den Otto-Normalverbraucher ist ein Rechtsbeistand unbedingt zu empfehlen, weil sorglos unterschriebene Mieterverträg sich sehr nachteilig auf den Mieter auswirken können.

Abgesehen, dass die Vergebührung des Mietvertrages beim Finanzamt vom Mieter zu begleichen ist, stellt die Vermieterseite oft auch noch sogenannte "Vertragserstellungsgebühren" dem Mieter in Rechnung. Teilweise in der Höhe bis zu einer Monatsmiete.

Als Mieter stellt man sich die Frage, warum man nun neben der Vergebührung des Mietvertrages und den eigenen Rechtsberatungskosten nun auch die Vertragserstellungsgebühren der Vermieterseite bezahlen soll? Noch dazu, wenn der Mietervertrag eigentlich nur die Interessen des Vermieters im Vertrag festhält.

Gute Frage! Warum soll man als Mieter die eigene Rechtsberatung PLUS Vertragserstellungsgebühren der gegnerischen Partei bezahlen?

Tja, mir fällt wirklich kein Grund, warum der Mieter die Miet-Vertragserstellungsgebühren bezahlen soll, wenn der Mietvertrag im Auftrag der Vermieterseite erstellt wurde?

Mein Tipp, falls Vertragserstellungsgebühren verlangt werden sollten:

a) Berufe dich darauf, dass der Mietervertrag im Interesse der Vermieterseite erstellt wurde, und dass dir ja ebenfalls Kosten für die Rechtsberatung zur Überprüftung des Vertrages entstanden sind.

b) Wenn die Vermieterseite auf Vertragserrichtungskosten besteht, verlange im Gegenzug, dass dir die eigenen Rechtsberatungskosten bzgl. dem vorgelegten Vertrag, von der Vermieterseite ersetzt werden. Das ist nur recht und fair.

c) Besorge dir auf eigene Kosten einen Mietvertrag für dieses Objekt und lege diesen Vertrag der Vermieterseite zur Unterschrift vor. Dann braucht die Vermieterseite erst gar keinen Vertrag erstellen und es können keine Vertragserstellungsgebühren anfallen! (Formulare für Mietverträge gibts überall im Internet)

d) Lehne die Vertragserrichtungsgebühr ab, falls du diese für nicht gerechtfertigt haltest - das ist dein gutes Recht.

Nachtrag: Laut help.gv.at sind diese Gebühren auch illegal! hier ein Zitat aus help.gv.at

Mietvertragserrichtungskosten (Bearbeitungshonorar)

Solche Beträge werden manchmal bei Abschluss des Mietvertrags für den dadurch entstandenen Aufwand von der Vermieterin/dem Vermieter oder der Hausverwaltung verlangt. Es gibt dafür aber keine gesetzliche Grundlage.
Achtung:

Nach mehreren Erkenntnissen des Obersten Gerichtshofs sind solche Forderungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) verboten und ungültig, da diese Kosten zur ordentlichen Verwaltung eines Hauses gehören und von der Mieterin/dem Mieter durch die Zahlung der Betriebskosten abgegolten werden.
TIPP
Wenn solche Beträge verlangt wurden, können sie wie verbotene Ablösen zurückgefordert werden! Dies gilt nur im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes. Für genaue Auskünfte wenden Sie sich bitte an eine Wohnungsberatungsstelle.



Also, keine Vertragserrichtungsgebühren bezahlen, und falls man solche bezahlt hat, fordere den Vermieter auf diese zurückzubezahlen!

Re: Mietvertragserrichtungsgebühren verweigern! von "0910" am 02.02.11, 17:32, #43
wenn du keine MV-Errichtungsgebühr bezahlst, kannst du sicher damit rechnen, dass du die Wohnung nicht bekommst.
Der Vermieter hat den Vorteil, dass du nicht der Einzige bist, der seine Wohnung mieten möchte.

> > Re: Re: Mietvertragserrichtungsgebühren verweigern! von "10" am 03.02.11, 00:05, #44
Zahl die MV-Errichtungsgebühr. Unterschreibe den Vertrag.

Danach kannst du die MV-Errichtungsgebühr zurückfordern bzw. einklagen. Es gibt dazu eindeutige Gerichtsurteile. Vor drei Jahren können sie dich nicht rauschmeissen.

Lass dich nicht über den Tisch ziehen!

Re: Mietvertragserrichtungsgebühren verweigern! von "" am 09.07.14, 01:24, #70
Man beachte aber bitte: "...sind solche Forderungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) verboten und ungültig..."

In den Vollanwendungsbereich des MRG fallen:

1. Altbauten

* Mietwohnungen in Gebäuuden, die vor dem 1.7.1953 errichtet wurden und mehr als 2 Mietgegenstände haben.

* Vermietete Eigentumswohnungen in Gebäuden, die vor dem 9.5. 1945 errichtet wurden und mehr als 2 Mietgegenstände haben.

2. Geförderte Neubauten

* Wohnungen in gefördert errichteten Mietwohnungshäuser mit mehr als 2 Mietgegenständen (z. B. die nach dem 2. Weltkrieg in Wien gefördert errichteten Gemeindewohnungen).

Quelle: http://media.arbeiterkammer.at/wien/PDF/Publikationen/Mietrecht.pdf

Gehört die Wohnung zu Typ I. (keine Anwendung des MRG) oder II. (teilweise Anwendung des MRG), dann sollte man selber abwägen, ob man sich auf diese Kosten einlässt, weil man z.B. befürchtet, andernfalls die Wohnung nicht zugesprochen zu bekommen.

Andererseits möchte ich hier auch ein wenig Partei ergreifen für Vertragserrichtungskosten. Ich bin momentan in dieser Lage, ich möchte eine Doppelhaushälfte mieten, diese sind vom Typ I. (Ein- und Zweifamilienhäuser, MRG findet keine Anwendung). Bei der Besprechung mit dem Makler sind uns 2-3 Dinge aufgefallen, die wir >> Mieter << zusätzlich in den Mietvertrag aufnehmen lassen möchten, z.B. Befristung auf 5 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit, Übernahme von Instandhaltungskosten über € 200 vom Vermieter, etc. Hierfür muss der Vermieter einen Rechtsanwalt beauftragen, so einfach in einen Vordruck hineinkritzeln... das möchte ich nicht. Die Unterzeichnung des Mietvertrags findet außerdem vor einem Notar statt. Dieser kostet ebenfalls. Von uns wurden also € 500 Vertragserrichtungsgebühren verlangt und wir werden sie bezahlen... nicht gern, aber wir verstehen es und wir haben dafür gesorgt, dass die Kosten auch gerechtfertigt sind, zumindest teilweise.

Re: Mietvertragserrichtungsgebühren verweigern! von "Corleone" am 27.04.17, 08:08, #74
Bitte glaubt dem Vorredner nicht alles. Es gibt im Internet einige Pseudo-Juristen, leider hilft einem das im echten Leben kaum weiter, außer das man vor Gericht verliert :-) Wenn ihr so reagiert wie mein Vorredner beschrieben, bekommt ihr die Wohnung erst gar nicht :-)

Bitte versetzt euch in die Lage des Vermieters, er vertraut euch sein Eigentum an. Da ist klar, dass das zwingend mit Auflagen verbunden ist. Überlegt mal wenn ihr euer Auto einem Fremden über 2 Jahre entgeltlich borgen würdet :-)
Glücklicherweise haben wir ein sehr Mieterfreundliches Gesetzbuch, worin Mieter nicht benachteiligt werden dürfen.
Sprich dieser 3 - 10 Seiten lange juristische Text ist eigentlich sehr wichtig, aber für manche scheinbar doch zu lang.
Das heißt, dass im Mietvertrag nicht nur die Interessen des Vermieters geregelt sind.

Wenn ihr jetzt wie mein Vorredner in der Praxis reagiert hättet, würdet ihr dem Vermieter einen Blödsinn erzählen und eine Wohnung gäbe es für euch auch nicht, da wenige Vermieter Pseudo-Juristen als Mieter wollen. Im echten Leben kommt man als Besserwisser, der keine Ahnung von nichts hat ja auch nicht so gut bei anderen Menschen an :-)

Die Bearbeitungsgebühr ist gerechtfertigt - damit sie nicht einseitig benachteiligend ist, kann man dem Vermieter sagen, dass dieser für die Hälfte aufkommen soll.
Da wird sich ein normaler Vermieter nicht querstellen.

Falls ihr glaubt, dass das mit dem Vollanwendungsbereich des MRG's immer gegeben ist, habt ihr euch ordentlich getäuscht. Bitte konsultiert Anwalt und glaubt nicht alles, was jeder Kasperl ins Forum schreiben kann, schadet euch nur selbst :-)

Re: Mietvertragserrichtungsgebühren verweigern! von "" am 11.01.18, 14:07, #75
Gut gemeinte Tipps die aber in der Realität nicht funktionieren:

a) Das wird den Vermieter/Hausverwalter wenig interessieren. Er hebt ja diese illegale Vertragserrichtungsgebühr ein um seine eigenen Kosten zu minimieren bzw. sich ein Körberlgeld dazu zu verdienen.

b) Das funktioniert noch weniger, den der Vermieter/Hausverwalter wird ganz bestimmt kein Geld ausgeben um die Anwaltskosten des Mieters zu begleichen.

c) Darauf wird der Vermieter/Hausverwalter nicht eingehen, denn dann würde der Vertrag ihn bei vielen Punkte nicht begünstigen und Körberlgeld gibts auch keins.

d) Das kann man machen. Führt aber genau wie bei den Versuchen a-c meistens dazu, dass man als potentieller Mieter ausscheidet. Der Vermieter/Hausverwalter nimmt dann einfach den nächsten Interessenten der bereit ist die Vertragserrichtungsgebühren zu zahlen.

Das mit dem zurückfordern ist auch so eine Sache: Oftmals werden diese Gebühren nicht vom Hausverwalter sondern von einem Makler erhoben (natürlich sind Hausverwalter und Makler die selbe natürliche Person). Damit kann man von der Hausverwaltung kein Geld zurück forden weil sie es offiziel garnicht eingehoben hat.

Ansonst sollte man diese illegale Gebühr zahlen (wenn man die Wohnung unbedingt will) und sie später zurückfordern. Wird die Gebühr nicht von der Hausverwaltung eingehoben sondern von z.b. einem Makler sollte man ablehnen oder einfach zahlen (je nach höhe der Kosten).



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