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ehemaliges gastgewerbliches Kellerlokal als Wohnung
Forum Immobilien kaufen/verkaufen





ehemaliges gastgewerbliches Kellerlokal als Wohnung von "" (2949x) am 21.12.10, 21:00, #34
Hallo zusammen,

also in meiner derzeitigen Wohnnähe befindet sich ein seit Jahren leerstehendes Kellerlokal. Nun habe ich vom Besitzer erfahren das er es zu einem kriminell billigen Preis verkaufen möchte. Ich habe mir das Lokal angesehen und mich verliebt. Jetzt ist meine Frage: Kann ich dieses ehemalige Lokal einfach so in eine Wohnung umfunktionieren, gibt es da nicht soetwas wie Widmungen und wenn es so etwas wie Widmungen gibt kann ich das dann nicht umwidmen lassen, oder so. Man merkt sicher nach den vielen recht unsicheren Ausdrücken, ich habe keine Ahnung von Wohnungskauf. Bitte um Hilfe.

Liebe Grüße und Danke im vorhinein

Re: ehemaliges gastgewerbliches Kellerlokal als Wohnung von "mieter" am 24.12.10, 15:17, #35
also, wirklich auskennen tu ich mich da auch nicht, aber frag doch mal bei der Gemeinde nach, ob es sich um Gewerbegebiet bzw. Wohn-Mischgebiet handelt? Falls die Gegend als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, wird dich auch niemand daran hindern können, dass du dort deine Wohnadresse hast. Aber wenns Gewerbegebiet ist, gelten halt andere Rechte, bzgl Ruhezeiten, Lärm etc... - im schlimmste Fall kann dir dein Nachbar eine Dieselaggregat ins Nachbarzimmer stellen, und du wirst dich dagegen schlecht wehren können...weil halt in Gewerbegebieten mehr Lärm gemacht werden darf als in Wohngebieten..

> > Re: Re: ehemaliges gastgewerbliches Kellerlokal als Wohnung von "12" am 28.12.10, 08:48, #36
Mal danke für die schnelle antwort, also um ein "Gewerbegebiet" kann es sich weniger handeln da es mitten in der Stadt liegt und in nächster Umgäbung nur Wohnhäuser sind. Das mit dem Nachfragen bei der Gemeinde ist immer so ne Sache wenn man in der "Großstadt" wohnt, immer die selbe Frage welches Amt ist jetzt nochmal dafür zuständig, dann noch welche Zweigstelle genau und so weiter ect. Dazu fällt mir ein, das der jetztige Besitzter mir erzählt hat das der Berechnungssatz von der Hausverwaltung für die Betriebskosten der selbe ist wie für die darüberliegenden Wohnungen und somit auf gut 550€ kommt, ist das gerechtfertigt oder kann man sich da was ersparen? Der Kaufpreis des Lokales ist zwar nicht hoch aber diese BK sind doch recht heftig, oder? und mit diesen 550€ ist das ganze noch ungeheizt. Hat übrigens 180m2 das (ehemalige) Lokal. lg



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